|
INDIVIDUELLER VORSORGESERVICE Um auch im Alter den gewohnten Lebensstandard halten zu können bedarf es einer entsprechenden Vorsorge, die hält, was sie verspricht. In der IFFOXX Assekuranzmakler GmbH erarbeiten und betreuen wir zukunfts-orientierte Individuallösungen mit den Schwerpunkten: |
||||||||
|
|||||||||
BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG Für die kapitalgedeckte Zusatzversorgung gibt es im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung fünf verschiedene Durchführungswege: • Direktzusage • Unterstützungskasse • Pensionskasse • Direktversicherung • Pensionsfonds Alle Durchführungswege unterscheiden sich in ihrer steuerlichen und beitragsrechtlichen Behandlung. So bietet jeder Durchführungsweg spezielle Vorteile, was die Ausgestaltung und die Möglichkeiten der Versorgung oder auch die Chancen und Risiken der Rendite angeht. In der privaten Altersversorgung wird bei der kapitalgedeckten Zusatzversorgung wie folgt verfahren: BASISVERSORGUNG (RÜRUP RENTE) |
|||||||||
|
|||||||||
| Sie haben die Wahl zwischen verschiedenen Möglichkeiten für den Aufbau Ihrer privaten Leibrente. Die steuerliche Behandlung der Basisversorgung Beiträge zur 1. Schicht sind seit 2005 zu 60% (max. bis zu 12.000 Euro) steuerlich abziehbar. Der steuerfreie Beitragsteil steigt jährlich um 2 Prozentpunkte, so dass ab 2025 Beiträge der Basisversorgung bis zur Höhe von 20.000 Euro pro Person steuerfrei sind. Im Gegenzug zur Steuerfreistellung der Beiträge der Basisversorgung sind die Rentenzahlungen in dieser Schicht steuerpflichtig. Die Höhe des steuerpflichtigen Rententeils richtet sich nach dem Jahr des Rentenerstbezugs und bleibt dann lebenslang gleich hoch. Bestandsrentner und Neurentner des Jahres 2005 haben einen steuerpflichtigen Rententeil von 50%. Danach steigt der steuerpflichtige Rententeil für jeden Rentnerjahrgang bis zum Jahr 2020 um 2% an, so dass Neurentner im Jahr 2020 einen steuerpflichtigen Rententeil von 80% haben. Anschließend steigt der steuerpflichtige Anteil der Renten für Neurentner um jeweils 1% an, bis für Neurentner im Jahr 2040 100% der Renten steuerpflichtig sind. Ihre Vorteile auf einen Blick: • Steuerliche Förderung Ihrer Beitragszahlungen • Lebenslange Rentenzahlung • Berufunfähigkeits- und Hinterbliebenenabsicherung wählbar ZULAGEN RENTE (EHEMALS RIESTER RENTE) Die private Altersvorsorge wird mit gestaffelten Zulagen und Steuervorteilen staatlich gefördert. Davon kann jeder profitieren, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Den monatlichen Vorsorgebeitrag legen Sie selbst fest. Ihr größtmöglicher Vorteil - Sie sichern sich die maximale Zulage, wenn Sie • in 2005 2% (maximal 1.050 Euro) • ab 2006 3% (maximal 1.575 Euro) • ab 2008 4% (maximal 2.100 Euro) Ihres versicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens für die private Altersrente aufwenden. Die Fördergelder werden vom Staat direkt auf Ihren Vorsorge-Vertrag eingezahlt. Ehepaare können ihre Zulagen bündeln. Bei Familien kann pro Kind eine Kinderzulage hinzu kommen. Sie können den Vorsorgebeitrag bis zu einer Obergrenze von 2..100 Euro im Jahr 2008 (1.050 Euro in den Jahren 2004/2005) als Sonderausgabe steuerlich geltend machen. Die Zulagen werden dann mit dem Steuervorteil verrechnet. Förderung der privaten Vorsorge auf einen Blick: ![]() Wer erhält die staatliche Förderung? Zum Kreis der Begünstigten zählen alle in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten: • Arbeitnehmer • Auszubildende • Versicherte im Erziehungsurlaub • Beamte, Angestellte im öffentlichen Dienst mit beamtenähnlicher Gesamtversorgung • versicherungspflichtige Selbstständige • Wehr- und Zivildienstleistende • Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte • geringfügig Beschäftigte, die auf die Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben • Ehegatten dieses Personenkreises, die selbst nicht pflichtversichert sind, sofern sie weitere Voraussetzungen erfüllen. Nicht zum Kreis der Begünstigten gehören: • Selbstständige, Freiberufler und • freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung. PRIVATE ABSICHERUNG Die steuerliche Behandlung der Kapitalanlageprodukte Beiträge zu Kapitalanlageprodukten werden steuerlich nicht gefördert. Gefördert werden hingegen die späteren Auszahlungen. Bei Kapitalleistungen aus Produkten der 3. Schicht sind die Erträge unter bestimmten Voraussetzungen nur zur Hälfte steuerpflichtig. Rentenzahlungen aus Produkten der 3. Schicht sind nur mit dem niedrigen Ertragsanteil steuerpflichtig. Unter Kapitalanlageprodukten versteht man: • Berufsunfähigkeitsversicherung • Risikolebensversicherung • Dread Disease • Rentenversicherung / Kapitallebensversicherung Unsere Spezialisten beraten Sie gerne! AKTUARSERVICE IWV - das Institut für Wirtschaftsmathematik und betriebliche Altersversorgungssysteme GmbH berät Sie zu allen Fragestellungen und Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung. • Versicherungsmathematische Gutachten für die Handels- und Steuerbilanz (auch nach IAS und US-GAAP) • Testate für den Pensions-Sicherungs-Verein • Versicherungsmathematische Bewertung sonstiger betrieblicher Verpflichtungen • Risikoanalyse und betriebswirtschaftliche Analyse von Versorgungszusagen • Neuordnung bestehender Versorgungswerke • Prognoserechnungen von Versorgungswerken • Einrichtung und Betreuung von Zeitkontenmodellen |
|||||||||
![]() |
|||||||||